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Hinweise zur Batterieentsorgung

Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Nach dem Batteriegesetz über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien sind wir verpflichtet, die von uns vertriebenen Neubatterien aus unserem Sortiment oder aus unseren vertriebenen Geräten zwecks Entsorgung wieder zurückzunehmen. Sie können verbrauchte Altbatterien somit selbstverständlich unentgeltlich an uns zurückgeben. Bitte die alten Batterien oder Akkus zusammen mit einer kurzen Notiz (z.B. "Altbatterie Entsorgung") frei an uns (bitte Gefahrgutvorschriften beachten!):

ANWR Media GmbH
Nord-West-Ring-Str. 11
63533 Mainhausen

2. Bedeutung Batteriesymbole

Die auf den Batterien oder Akkus abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die jeweilige chemische Bezeichnung für "Pb" (=Blei), "Cd" (=Cadmium) und "Hg" (=Quecksilber), wenn die Batterie mehr als die nachfolgenden Masseprozente des jeweils eingesetzten Schadstoffes enthält:

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.

Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks

Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.

Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.

Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten!

Als Verbraucher können sie Elektrogeräten auch an den örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune entsorgen. Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt.

Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: www.bmu.de